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Vertragsbedingungen für das Pfadiheim "Rütibuck" Baden

Mietobjekt
Pfadiheim "Rütibuck", Allmend, 5400 Baden, 056 222 19 89
Reservation/Vertrag
Anneliese Stäuble, Müslenstrasse 33, 5406 Rütihof, 076 481 56 77
Übergabe/Abnahme
Stefan Zantop, 078 689 24 88
 
Eine Person der Heimverwaltung wird persönlich bei der Schlüsselübergabe anwesend sein. Die genaue Ankunfts- und Abreisezeit muss rechtzeitig, d.h. auf diesem Mietvertrag oder wenigstens eine Woche vor Antritt des Mietverhältnisses mit der Verwaltung vereinbart werden (im Normalfall 13.00 Uhr). Die Reinigung muss eine halbe Stunde vor der geplanten Abgabezeit beendet sein, da die Rückgabe des Heims (inkl. Kontrollen) ca. 30 Minuten dauert.
Nichteinhalten der getroffenen Vereinbarung oder spätere Abgabe wird mit einer Umtriebsentschädigung von Fr. 70.-/Std. verrechnet. Der Benützer ist bei Verlust der ihm übergebenen Schlüssel (inkl. hausinterner Schlüssel) und der daraus entstehenden Kosten haftbar.
Mietdauer
Normal von 13 Uhr bis 13 Uhr (oder nach Absprache mit Stefan Zantop)
Anzahl Personen
max. 30 (15, 11 + 4) Schlafplätze (ohne Decken und Kissen)
Preis pro Nacht gemäss Tarifblatt
Nebenkosten
gemäss Tarifblatt, individuell nach Verbrauch. Eine allfällige Nachreinigung wird in Rechnung gestellt (Fr. 70.- pro angebrochene Stunde).
Kaution
Die Kaution in der Höhe von Fr. 220.- muss innert 7 Tagen nach Vetragsunterzeichnung mit beiliegendem EZ an die Heimverwaltung überwiesen werden. Sie wird dem Mieter bei der Abschlussrechnung angerechnet. Wird die Kaution nicht fristgerecht geleistet, fällt der Mietvertrag dahin.
Mitbringen
Abtrocknungstüchlein, Abwaschmittel, Putzmittel, Abwaschschwamm / Pfannenreiniger, 1 Bodenlappen, WC-Papier; Hausschuhe f. 1 OG obligatorisch!
Heimordnung
Die Heimordnung des Pfadiheimes "Rütibuck", das Tarifblatt, das Reglement über die Heimreinigung und das Kroki bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.
Sicherheit
Der Mieter/die Mieterin ist persönlich dafür besorgt, dass alle Sicherheits-bestimmungen gemäss der beiliegenden Heimordnung und das Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg von allen Lager-/Festteilnehmern und Besuchern strikte eingehalten wird. Der Mieter darf nicht mehr als 1 Fahrzeug (=PW bis max. 3.5t Gewicht) beim Pfadiheim abstellen. Für weitere Fahrzeuge bestehen Parkmöglichkeiten gem. Situationsplan.
Der Mieter/die Mieterin hat alle Lagerteilnehmer und Besucher über eine ev. Schiessgefahr und über das Verhalten bei Schiessbetrieb zu orientieren. Der Schiessplan ist bei der Stadt Baden anzufragen.
Das an das Pfadiheim angrenzende Land (inkl. Wald) ist im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Baden. Die Feuerstelle im angrenzenden Waldstück ist öffentlich; dem Mieter/der Mieterin erwächst kein Anspruch auf Benutzung der Feuerstelle aus diesem Mietvertrag.
Vertragsbruch
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, bei Missachtung des Mietvertrags die Kaution ganz oder teilweise zurückzubehalten; in schweren Fällen kann sie das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Der Mieter/die Mieterin hat die Mietsache sorgfältig zu benutzen. Schäden, welche nicht unter die normale Abnutzung fallen sowie zusätzlicher Verschleiss, der durch die Missachtung der geltenden Vertragsbestimmungen entsteht, werden dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Die Schadenskosten schliessen nebst Reparatur- und Ersatzkosten auch die dadurch bedingten Nebenaufwände ein. Grundsätzlich haftet der Mieter/die Mieterin oder der Veranstalter für die von seinen Teilnehmer oder Begleitpersonen verursachten Schäden. Allfällige Versicherungsansprüche oder Regresse regelt der Veranstalter selber. Der Mieter/die Mieterin hat die für ihn/sie notwendigen Versicherungen wie z.B. Unfall-, Effekten-, Kranken- oder Haftpflichtversicherungen für Leiter und Teilnehmer auf eigene Kosten abzuschliessen.
Rechnung
Dem Mieter/der Mieterin wird durch den Heimverein eine Gesamtrechnung gestellt, die innert 15 Tagen, ohne jeden Abzug, auf das Postkonto "50-11950-2" einzuzahlen ist.
Annullation
Bei Rücktritt des Mieters/der Mieterin vom Vertrag hat er/sie der Vermieterin Ersatz zu leisten, wenn sie das Heim für die genannte Mietdauer nicht anderweitig vermieten kann. Es wird eine Annullationsgebühr im Umfang der halben Mietgebühr/Mindesttaxe in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlage
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren hat ein Erzieher /in mitzuzeichnen.
Für alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelten Punkte gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Pfadiheim Rütibuck - Vermietung: Anneliese Stäuble - 076 481 56 77 - Besichtigung: Stefan Zantop - 078 689 24 88